Durchleuchtung

Durchleuchtung

Vorgänge im Körper «live» mitverfolgen

Die Untersuchungen basieren auf der Technik des normalen Röntgens. Unter kontinuierlicher, aber niedrig dosierter Röntgenstrahlung und Einsatz eines Bildverstärkers können interessierende
Körperabschnitte auf einem Monitor betrachtet werden.

Der Vorteil der Durchleuchtung gegenüber normalen Röntgenaufnahmen liegt in der Darstellung von Bewegungsabläufen der Organe und der Möglichkeit, das Ausbreiten der Kontrastmittel verfolgen zu können. Hier sind vor allem Kontrastmitteluntersuchungen des Magen-Darm-Traktes sowie der Harn- und Geschlechtsorgane zu nennen.

Vorbereitung

Bestehende Röntgenbilder zum Vergleich mitbringen

Eine besondere Vorbereitung fürs Röntgen ist nicht nötig.

Um verschiedene Körpergewebe besser auf den Bildern voneinander abgrenzen zu können, werden möglicherweise Kontrastmittel eingesetzt. Bei einer geplanten Anwendung von Kontrastmitteln informieren Sie uns bitte vorab über Ihnen bekannte Allergien, Erkrankungen der Nieren und der Schilddrüse sowie über allfällige Medikamente, die Sie einnehmen müssen. Sofern wir Sie bitten, nüchtern zur Untersuchung zu erscheinen, sollten Sie deswegen Ihre Medikation nicht unterbrechen (Ausnahme: Zuckerkranke).

Informieren Sie uns vor der Untersuchung, falls Sie schwanger sind oder eine Schwangerschaft nicht ausgeschlossen werden kann.

Das Röntgen ist immer eine Momentaufnahme. Für die Beurteilung der Bilder durch den Radiologen ist es daher sehr hilfreich, wenn er frühere Aufnahme zum Vergleich vorliegen hat. Bitte bringen Sie daher vorhandene Bilder zur Untersuchung mit.

Untersuchungsablauf

Untersuchungs-ablauf

Exakte Beachtung der Strahlenschutzbestimmungen

Röntgenbilder dienen vor allem zur Beurteilung von Herz und Lungen (Brustkorb- oder auch Thoraxaufnahme), des Schädels, der Knochen (Skelett) und der Gelenke. Meist werden Aufnahmen in zwei verschiedenen Positionen (Raumebenen) gemacht, damit eventuelle Veränderungen räumlich besser zugeordnet und beurteilt werden können.

Röntgenstrahlung ist eine ionisierende Strahlung und darf daher nur unter exakter Beachtung des Strahlenschutzes und bei klarer medizinischer Indikation zum Einsatz kommen.